Bauplanung, Brandschtz & Statik Dresden.
   
 
 
Bauplanung

Zur Zeit vorhandene Bauvorlageberechtigungen

  • Bauvorlageberechtigt in Sachsen nach §18 Abs. 3 SächsIngKG
  • Bauvorlageberechtigt in Bayern nach Art.68 Abs.2 Nr.2 der Bayerischen Bauordnung

Leistungsumfang

  • Erstellung von Bauvorlagen im Hochbau einschließlich der dazugehörigen bautechnischen Nachweise
  • Planung von Straßen- und Verkehrsanlagen oder Ingenieurbauwerken in Zusammenarbeit mit IB Hoch- und Tiefbau eG Eisenhüttenstadt www.iht-eg.de
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